Wir ermitteln den Wert
Ihrer Immobilie
Wertermittlung: Wert für Haus, Wohnung & Immobilie ermitteln
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie ermitteln? Dafür gibt es sicherlich diverse Gründe wie z.B. der Verkauf der Immobilie aber auch rechtliche Auseinandersetzungen oder ähnliches. Sollten Sie eine umfassende Ausarbeitung zum Immobilienwert benötigen (z.B. für Auseindersetzungen vor Gericht), wäre unsere Empfehlung ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, empfehlen wir eine kostenlose Wertermittlung durch einen erfahrenen Experten vor Ort, der eine realistische Schätzung des Verkehrswerts vornimmt.
Wertermittlungsverordnung
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden.
Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98.
Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren:
- Vergleichswertverfahren nach § 13 bis 14 WertV
- Ertragswertverfahren nach § 15 bis 20 WertV
- Sachwertverfahren nach § 21 bis 25 WertV.
In Ergänzung zur Wertermittlungsverordnung sind Wertermittlungsrichtlinien erlassen worden.
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
In Deutschland gilt die Immobilienwertermittlungsverordnung als Grundlage für die Wertermittlung und standardisiert das Verfahren zur Ermittlung des Wertes. Am 1. April 2009 brachte das Bundeskabinett den Entwurf der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ ein, welchem der Bundesrat zunächst nur unter dem Vorbehalt einiger, insbesondere die Ableitung der Bodenrichtwerte betreffender Änderungen zustimmte. Nach einigen Änderungen erfolgte am 27. Mai 2010 die Verkündung (BGBl. I S. 639). Damit hat die ImmoWertV die WertV zum 10. Juli 2010 abgelöst (§ 24 ImmoWertV).
Grundlage unserer Ermittlung ist demnach die ImmoWertV aber es gibt natürlich noch diverse andere Faktoren für zum Beispiel Liebhaberobjekte oder ein sehr aktuelles Marktgeschehen was nicht standardisiert Berücksichtig finden muss. Daher kann eine persönliche Begehung des Objektes sinnvoll sein und einen näher am Markt orientierten Preis nach sich ziehen.
Erste Daten erhalten Sie allerdings schon über unsere Online-Wertermittlung. Bei Fragen stehen wir Ihnen hier gern zur Verfügung.
Persönliche Betreuung
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